Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine Teilrevision der Bauverordnung erlassen und auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt. Die beiden Änderungen geben den Bauherren mehr Handlungsspielraum.
Mit der revidierten Bauverordnung werden eingezogene Loggien nicht mehr zur Baumasse gezählt. Damit kann die Appenzellische Baukultur gefördert werden, ohne dass wertvolle Wohnfläche verloren geht. Zudem sind nun Dachgeschosse mit Aufbauten wie Flachdachgauben bis zur Hälfte der Fassadenlänge möglich. Der Dachraum kann so noch besser genutzt werden. Mit den Änderungen schafft der Regierungsrat ganz im Sinne des Regierungsprogramms 2020-2023 die gesetzlichen Grundlagen für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung der Dörfer mit innerer Verdichtung.