Alpaufzüge in der traditionellen Form des Appenzeller Senntums sind auch mit den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zugelassen. Im Gegensatz zu den Alpabfahrten, die als touristische Anlässe beworben werden, finden sich bei den Alpaufzügen kaum Zuschauende ein. Die Daten der Alpaufzüge dürfen in diesem Jahr zudem weder von den Tourismusorganisationen noch von Älplerinnen und Älplern publiziert und öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist verboten, dass sich Gruppen von mehr als fünf Personen an den Strassen, aber auch auf den Höfen oder auf den Alpen treffen.
Auch die Alpbewirtschaftenden und ihre Helferinnen und Helfer müssen die geltenden Bestimmungen und die Empfehlungen des BAG zur Eindämmung des Coronavirus während den Alpaufzügen einhalten. Als Anleitung, wie mit dieser besonderen Situation umzugehen ist, haben die Landwirtschaftsämter von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden ein gemeinsames Merkblatt ausgearbeitet, das in den nächsten Tagen allen Alpbewirtschaftenden zugestellt wird. Das Merkblatt enthält insbesondere Weisungen über die Abstandsregeln, die Hygienevorschriften oder zum Verhalten von kranken, sich krank fühlenden oder besonders gefährdeten Personen.