Die Gesetzgebung des Bundes und des Kantons enthält vielfältige Aufgaben, die von Kantonsärztinnen und Kantonsärzten erbracht werden müssen. Dazu gehören etwa Kostengutsprachen, Bewilligung von spezifischen Behandlungen, Mitwirkung und Vertretung in Fachgremien sowie Anordnung von Massnahmen im Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten.
Ab dem 1. Juli 2024 erbringt der kantonsärztliche Dienst des Amts für Gesundheit von Appenzell Ausserrhoden nun auch Aufgaben für Appenzell Innerrhoden. Diese Zusammenarbeit, die in einer Leistungsvereinbarung geregelt wurde, ist im Interesse beider Kantone. Sie ermöglicht, dass die Ressourcen des kantonsärztlichen Dienstes effizient für beide Kantone eingesetzt und Synergien optimal genutzt werden. Appenzell Innerrhoden profitiert damit von einem qualitativen und zeitlich gut verfügbaren kantonsärztlichen Dienst.
Appenzell Ausserrhoden beabsichtigt, die Verfügbarkeit des kantonsärztlichen Dienstes entsprechend um 20 Stellenprozent auszubauen. Diese Personalaufstockung ist durch die Vergütung von Appenzell Innerrhoden refinanziert.