Das Förderprogramm Energie des Kantons Appenzell Ausserrhoden leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele des Kantons. Das aktuelle Förderprogramm Energie wurde per 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt und die Nachfrage seitens Gebäudebesitzer ist äusserst erfreulich. Aufgrund der Erfahrungen aus der Gesuchsbearbeitung werden per 1. Februar 2019 einzelne Bedingungen verbessert.
Bau- resp. Installationsbeginn bereits nach Gesuchseinreichung möglich
Für eine Förderung müssen Gesuche zwingend vor der Inangriffnahme eines Vorhabens eingereicht werden. Neu muss mit der Umsetzung aber nicht mehr zugewartet werden, bis die Betragszusicherung rechtskräftig ist. Damit können die Wartefristen im Bauprozess verkürzt werden.
Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen bis 80 kWh
Ein möglichst hoher Eigenverbrauch von Elektrizität aus Photovoltaikanlagen ist ökonomisch und bezüglich Netzstabilität sinnvoll. Die positive Wirkung von Batteriespeichern kommt vor allem bei grossen Anlagen (Industrie, Gewerbe etc.) respektive bei Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern zum Tragen. Daher wird die Obergrenze der geförderten nutzbaren Speicherkapazität von Batteriespeichern von bisher 20 kWh auf 80 kWh angehoben. Aufgrund der sinkenden Anlagepreise wird die Förderung aber auf maximal 30 % der Gesamtinvestition beschränkt.
Neu wird auch die energetische Modernisierung von Ferienliegenschaften gefördert. Für eine bessere Verständlichkeit wird bei einigen Punkten im Förderprogramm zudem der Beitragsrahmen klarer definiert, und einige Bestimmungen werden an die Detailvorgaben des harmonisierten Fördermodells des Bundes angepasst.