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Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration im Fokus

Das kantonale Integrationsprogramm wird für vier weitere Jahre fortgesetzt. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden hat sich bewährt und wird weitergeführt. Um die integrationspolitischen Ziele zu erreichen, soll die chancengleiche Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben gefördert werden.

Im neuen kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 liegt der Fokus verstärkt auf der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von neuzugezogenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies entspricht auch dem Ziel des Regierungsrates im neuen Regierungsprogramm 2024–2027, welches eine Abschlussquote von 96 % in der beruflichen oder allgemeinbildenden Grundbildung (Sek. II) anstrebt. Die sprachliche Integration und die Sprachförderung im Vorschulalter, damit die Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen in die Schule starten, bleiben ebenso ein Schwerpunktthema wie die Kenntnisse von Land und Kultur.

Für die Umsetzung der Integrationsziele bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ist die Beratungsstelle für Flüchtlinge zuständig. Sie koordiniert eine Vielzahl von Fördermassnahmen wie Erstinformationsgespräche, Potentialabklärungen, Sprachförderung, Förderunterricht, berufsvorbereitende Kurse oder Arbeitsmarkteinsätze. Damit soll eine längerfristige und nachhaltige Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ermöglicht werden. 

In Appenzell Ausserrhoden wird das kantonale Integrationsprogramm seit 2014 in enger Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden erfolgreich umgesetzt, womit ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet wird. Eine gute Integration der Migrantinnen und Migranten stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und sichert die Zukunft des Wirtschaftsstandortes. Die entsprechende Programmvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Migration wurde vom Regierungsrat sowie allen 20 Ausserrhoder Gemeinden genehmigt und konnte im November 2023 abgeschlossen werden. 

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Bund, Kanton und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern. Zusammen mit den Kantonen entwickelt der Bund die strategische Ausrichtung der Integrationsförderung. Es ist im Interesse aller, dass sich die längerfristig in der Schweiz anwesenden Migrantinnen und Migranten integrieren. Durch die Integration sollen sie in der Lage sein, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Schweiz teilzunehmen. Für die Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen vor Ort sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Neben der Förderung in den Regelstrukturen wie Schulen, Berufsbildung und Arbeitsmarkt unterstützt der Bund die spezifische Integrationsförderung durch Programmvereinbarungen – sogenannte kantonale Integrationsprogramme. 

Zusätzliche Informationen

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