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Ausserrhoder Energieförderprogramm 2021 Plus verabschiedet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat das kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus verabschiedet. Die kantonale Energieförderung wird mit dem neuen Programm fortgesetzt und dank zusätzlicher Fördermittel verstärkt.

Wer im Kanton eine Liegenschaft besitzt und bei der Sanierung der Gebäude auf effiziente Energienutzung und erneuerbare Energie setzt, kann bereits seit 2000 von Fördermitteln von Kanton und Bund profitieren. Das Jahr 2020 war hinsichtlich der Nachfrage ein Rekordjahr. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die für die kommenden Jahre vorgesehenen kantonalen Beiträge im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan schrittweise von 0,6 Millionen Franken im vergangenen Jahr auf 1 Million Franken bis 2023 erhöht und das Förderprogramm 2021 Plus beschlossen. Dieses gilt seit dem 1. Januar 2021. Dank dem Umstand, dass die Kantonsmittel durch Bundesbeiträge aufgestockt werden, stehen für das Förderprogramm 2021 Plus erheblich mehr Mittel zur Verfügung. Von ca. 2,3 Millionen Franken im vergangenen Jahr, werden diese bis 2023 auf ca. 3,5 Millionen Franken zunehmen.

Grosser ökologischer und volkswirtschaftlicher Nutzen
Das kantonale Förderprogramm basiert auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone. Es ist sowohl im Bereich der Energieeinsparung bei der Gebäudehülle als auch beim Einsatz erneuerbarer Energie im Haustechnikbereich äusserst wirkungsvoll und effizient. So wurden im Kanton bis heute dank der Fördermittel pro Jahr rund 310‘000 Liter Heizöläquivalent eingespart und damit ca. 610 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Jeder Förderfranken generiert ein Investitionsvolumen von 8 bis 10 Franken, welches zu einem grossen Teil der regionalen Wirtschaft zugutekommt. Der Entscheid des Regierungsrates für eine Fortführung des Förderprogramms stellt diesbezüglich die Planungssicherheit für Liegenschaftsbesitzende und Energiebranche sicher.

Maximalfördersumme bei allen Massnahmen
Damit eine möglichst grosse Anzahl von Haus- resp. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern von den Fördermitteln profitieren können, wird neu eine Maximalfördersumme von 100‘000 Franken pro Fördertatbestand definiert (Gebäudehüllenbonus: 60‘000 Franken). Eine einseitige Belastung der zur Verfügung stehenden Mittel durch wenige Grossprojekte wird so vermieden.

Anschubfinanzierung für Solarspeicher war erfolgreich
Die Anschubfinanzierung des Förderprogramms 2018-2020 für Batteriespeicher verlief erfolgreich. Während den drei Jahren konnten insgesamt 240 Anlagen gefördert werden. Damit wurde die Erstellung von Photovoltaikanlagen resp. die Eigenverwertung von Strom aus der eigenen PV-Anlage attraktiver. Weil die Massnahme nicht Teil des Gebäudeprogramms ist, waren diese Fördermittel allerdings ausschliesslich aus Kantonsmitteln finanziert. Da die Kosten von Solarspeichern in den letzten Jahren stark gesunken sind, für die Bundesbeiträge für PV-Anlagen praktisch keine Wartefristen mehr bestehen und die Energieversorgungsunternehmen regional höhere Einspeisevergütungen für Strom aus PV-Anlagen ausrichten, wird die Installation von PV-Anlagen auch in finanzieller Hinsicht interessant.

Da die Zielsetzungen erreicht wurden, hat der Regierungsrat entschieden, im neuen Förderprogramm auf die Solarspeicherförderung zu verzichten. Die dadurch frei werdenden Mittel stehen – dank der entsprechenden Bundesmittel verdreifacht – für die Massnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik zur Verfügung. Zusammen mit den höheren Budgetmitteln wird damit die stark gestiegene Nachfrage finanziert.

Beratung Solarenergie
Der Regierungsrat setzt nach wie vor auf das grösste Potenzial der erneuerbaren Energie, die Sonne. Neu wird daher eine Solarenergie-Beratung unterstützt. Ziel der Beratung ist, Gebäudebesitzende mit kompetenter, neutraler Beratung für Investitionen in PV- oder Solarthermie-Anlagen zu begeistern. Entsprechende Investitionshilfen erhalten bauwillige Gebäudebesitzende bei Solarthermie-Anlagen über die kantonale Fördermassnahme «M-08 Thermische Solaranlage» sowie bei PV-Anlagen in Form von Einmalvergütungen (EIV) oder Einspeisevergütungen (EVS) des Bundes.

Förderung beantragen können private Liegenschaftsbesitzende sowie die Gemeinden. Das kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus ist auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung‘ einsehbar. Beitragsgesuche können ab 11. Januar 2021 unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden.

Zusätzliche Informationen

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