Nur wenige Wasserkraftanlagen in Appenzell Ausserrhoden können von Fischen unverletzt passiert werden. Kantonsweit sollen daher 12 von 15 Kraftwerkanlagen in Bezug auf die Fischgängigkeit bis spätestens 2030 saniert werden. Dies geht aus der revidierten strategischen Planung des Kantons Appenzell Ausserrhoden für die Anforderungen an die Fischwanderung bei Wasserkraftanlagen hervor, die der Bund Ende Juli genehmigt hat. Die Anpassung erfolgte aufgrund neuer Erkenntnisse im Bereich der freien Fischwanderung sowie dem Fischschutz.
Die sanierungsbedürftigen Anlagen befinden sich zumeist an der Urnäsch und deren Zuflüssen. Insbesondere beim Fischabstieg über die Staustufen sowie bei der Restwasserabgabe müssen die Tiere von Verletzungen verschont werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Fische durch verbesserte technische Massnahmen nicht in die Turbine gelangen. Eine Sanierung soll die freie Fischwanderung in den Ausserrhoder Gewässern künftig gewährleisten. Die Arbeiten werden in den kommenden Jahren laufend in die Wege geleitet.