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Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung 

Seit 1. Juni 2023 ist das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Eltern erhalten Beiträge an ihre Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Es können jetzt Gesuche für die Periode 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden. 

Der Regierungsrat setzte sich im Regierungsprogramm 2020–2023 das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Appenzell Ausserrhoden zu fördern. Der Kanton hat dafür das neue Kinderbetreuungsgesetz erlassen. Eltern, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte, in einer Tagesfamilie oder in der Schule betreuen lassen, erhalten Beiträge an ihre Kosten. Die Höhe des Beitrags hängt von den finanziellen Verhältnissen und dem Beschäftigungsgrad der Eltern ab.

Gesuche um Beiträge können bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden eingereicht werden. Für die Gesuchserfassung steht ein Online-Tool oder ein PDF-Formular zur Verfügung. Es können jetzt Gesuche für die neue Periode von 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 eingereicht werden. Weitere Informationen finden sich auf der Website der SOVAR unter www.sovar.ch/kibeg.

Zusätzliche Informationen

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