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"Checkpoint"-Material im neuen Kleid

Die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden hat zusammen mit vier weiteren Kantonen die "Checkpoint"-Materialien für den Jugendschutz aufgefrischt.

Das Gesetz verbietet den Verkauf sowie die Abgabe von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige, während den unter 16-Jährigen auch der Verkauf sowie die Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten ist. Am Verkaufspunkt ist laut Gesetz ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, welches auf das Abgabeverbot alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche hinweist. Die "Checkpoint"-Jugendschutzmaterialien unterstützen seit Jahren Gastronomiebetriebe, Detailhandel und Veranstalter bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen vor Ort.

Appenzell Ausserrhoden hat nun zusammen mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Graubünden, St.Gallen und Thurgau die gemeinsamen Jugendschutzmaterialien überarbeitet und aufgefrischt. Dazu gehören A4-Plakate, Kleber, Informationen für das Verkaufs- und Servicepersonal, eine Checkliste für Festveranstalter sowie verschiedenfarbige Alters-Kontrollbänder. Alle Materialien weisen auf die gesetzlichen Bestimmungen hin.

Die "Checkpoint"-Jugendschutzmaterialien können online und grösstenteils kostenlos bei der Beratungsstelle für Suchtfragen unter www.sucht-ar.ch bezogen werden. Für die Organisatoren von Veranstaltungen ist auf der Webseite auch ein digitaler Altersrechner als Kontrollhilfe aufgeschaltet. Die Beratungsstelle steht den Gastronomie- und Detailhandelsbetrieben sowie den Veranstaltern bei Fragen rund um den Jugendschutz zur Seite.

Zusätzliche Informationen

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