Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung Massnahmen erlassen, um den Schutz und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden bestmöglich sicherzustellen. Der Regierungsrat verfügt auch in der vom Bundesrat ausgerufenen "ausserordentlichen Lage" über Kompetenzen, um mit zusätzlichen Massnahmen die durch das Coronavirus verursachte Krise zu bewältigen. In Appenzell Ausserrhoden sind bis heute 11 COVID-19-Fälle bekannt. Im Moment des Erscheinens dieser Meldung waren zwei Personen davon hospitalisiert.
In den nächsten Tagen und Wochen werden die Fallzahlen stark ansteigen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt alles daran, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Zur Sicherstellung der Personalressourcen (Fachpersonal zur Ausbildung von Pflege-Laien, Pflegepersonal, Ärzte, Transportkapazitäten, Personal etc.) wird der Regierungsrat in Kürze einen Aufruf starten, um zusätzlich qualifizierte Fachkräfte und Hilfspersonen zu rekrutieren. Zudem hat er ein Unterstützungsgesuch bei der Schweizer Armee eingereicht.
Gesundheitsversorgung - alle unterstützen
Je schneller sich das Coronavirus ausbreitet, desto mehr Menschen erkranken ernsthaft und sind auf medizinische Betreuung angewiesen. Um alle Erkrankten adäquat behandeln zu können, werden alle im Kanton vorhandenen Bettenkapazitäten und Personalressourcen verfügbar gemacht. Alle Gesundheitsinstitutionen im Kanton wurden mit der regierungsrätlichen Verordnung verpflichtet, ihre Kapazitäten (Betten, Geräte, Material, Anlagen etc.) umfassend zur Verfügung zu stellen. Untersuchungen und Eingriffe sind nur noch in Notfällen oder wegen sehr hoher Dringlichkeit gestattet. Ebenso müssen Gesundheitsfachpersonen, die in Gesundheitsinstitutionen im Kanton arbeiten, innert 24 Stunden für den Kanton abrufbar sein und unterstehen einem Reisestopp.
Schulen und Kindertagesstätten
Seit zwei Tagen findet der Unterricht an sämtlichen Schulen in Appenzell Ausserrhoden wenn möglich über digitale Medien oder in Form von Repetitions- und Projektaufträgen statt. Dank schneller und guter Organisation startete der Fernunterricht gut und wird in den nächsten Tagen ausgebaut.
Damit nicht Personen aus Risikogruppen (v.a. Grosseltern) Betreuungsaufgaben übernehmen, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass junge Lernende in Kindergärten und Primarschulhäusern betreut werden. Die Betreuung ist für Familien vorgesehen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Hierfür ist eine Anmeldung an die jeweilige Schulleitung nötig. Erste Reaktionen zeigen, dass diese Umstellung Familien helfen konnte, Betreuungsprobleme zu lösen.
Der Bundesrat hat die Kantone dazu verpflichtet, die Betreuungsangebote für Kinder sicherzustellen. Die Kindertagestätten dürfen nur mit der Einwilligung des Kantons schliessen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle ausserrhodischen Kindertagesstätten noch geöffnet. Der Kanton ist mit ihnen in engem Austausch.
Kantonale Verwaltung
Die Schalter der kantonalen Verwaltung sind ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Einige Schalter können ausnahmsweise, nur auf Voranmeldung und unter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und Distanzhalten, besucht werden. Es sind dies: Passbüro, Strassenverkehrsamt, Handelsregister, Arbeitslosenkasse, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Eine Voranmeldung bei den genannten Stellen ist per Telefon oder E-Mail zwingend. Weitere Infos finden Sie auch auf www.ar.ch.
Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung arbeiten soweit als möglich von zu Hause aus. Telefonisch und per E-Mail sind sie erreichbar. So werden z.B. die persönlichen Beratungsgespräche auf dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), zu denen die Versicherten der Arbeitslosenversicherung verpflichtet sind, bis auf weiteres telefonisch geführt. Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt normal, sofern alle nötigen Unterlagen rechtzeitig per Post eingereicht wurden.
Innerhalb der kantonalen Verwaltung werden einzelne Personen, die durch die Umstände nicht mehr ihrer gewohnten Arbeit nachgehen können, an anderen Stellen eingesetzt, wo dringend Unterstützung benötigt wird. Eine entsprechende Weisung wurde vom Regierungsrat gestern in Kraft gesetzt.
Der Kanton arbeitet bei der Sicherstellung aller notwendigen Dienste eng mit den Gemeinden zusammen.
Sorge um Wirtschaft
Der Regierungsrat beobachtet auch die wirtschaftliche Situation im Kanton aufmerksam und prüft mögliche Massnahmen zur Unterstützung der Ausserrhoder Wirtschaft. Entscheidend dabei sind die Abstimmung mit dem Bund und den umliegenden Kantonen. Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit und bei der Arbeitslosenversicherung sind 75 Gesuche um Kurzarbeit bearbeitet. Bewilligt wurden bisher 30 Gesuche. Davon betroffen sind rund 220 Arbeitsstellen. Gesuche um Erlass oder Stundung von Gebühren und Abgaben (z.B. aufgrund von nicht durchgeführte Veranstaltungen) werden im Rahmen des Ermessens grosszügig gehandhabt.
Bitte folgen Sie dem dringenden Aufruf des Bundesrates, dem sich der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden anschliesst: Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Der Bundesrat, der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zählen auf Sie!
Der Regierungsrat sowie der kantonale Führungsstab von Appenzell Ausserrhoden danken der Bevölkerung ausdrücklich für ihr Verständnis, ihre Kooperation und ihre Hilfsbereitschaft.
Weitere Informationen finden Sie beim Bund unter www.bag-coronavirus.ch. Die Informationen des Kantons werden laufend angepasst. Sie finden sie unter www.ar.ch/corona.