Inhalt

Coronavirus: Bundesrat verschärft Massnahmen – Auswirkungen auf Appenzell Ausserrhoden

Die Anzahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen nimmt auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu. Der Bund hat daher heute seine Massnahmen verschärft. Appenzell Ausserrhoden hat die aktuelle Lage analysiert und Massnahmen beschlossen, die sich auf die Bundesregelungen stützen. Ziel ist, den massiven Anstieg der Krankheitszahlen so weit wie möglich zu verlangsamen.

Auch in Appenzell Ausserrhoden steigt die Zahl der mit dem Coronavirus erkrankten Personen. Für die Verantwortlichen ist klar, dass die Zunahme von erkrankten Personen möglichst verlangsamt werden muss. Sonst wird das Gesundheitssystem in kurzer Zeit überlastet sein. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat zusammen mit dem Führungsstab heute – in Umsetzung der bundesrätlichen Vorschriften – einschränkende Massnahmen beschlossen, die mindestens bis zum 4. April gelten. Ziel ist vor allem, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.

Schulen im ‚digitalen Modus‘

An den Ausserrhoder Schulen darf ab sofort kein Präsenzunterricht mehr stattfinden. Die Schulen werden nicht geschlossen, aber die Stoffvermittlung findet wenn möglich über digitale Medien, mit Repetitions- oder in Form von Projektaufträgen statt. Die Schulpflicht besteht nach wie vor. Für Familien, die keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre jüngeren Kinder haben, ist eine notfallmässige Betreuung vorgesehen. Hierfür ist eine Anmeldung an die jeweilige Schulleitung nötig. Es muss verhindert werden, dass Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Diese gehören zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Veranstaltungen und Gastrobetriebe

Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind bundesweit verboten. Appenzell Ausserrhoden kann Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen die Empfehlungen des BAG zur Hygiene befolgen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Regelung gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren oder Schwimmbäder auf Kantonsgebiet.

Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können. Bei allen anderen Veranstaltungen und in allen Einkaufsgeschäften sind die Verantwortlichen aufgefordert, stets für die Einhaltung der Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz zu sorgen.

Abseits der vom Bundesrat ausgesprochenen Verbote richtet der Kanton den dringlichen Appell an alle, Veranstaltungen – auch kleine – zu meiden, um jegliche neue Ansteckung zu verhindern.

Altersheime

Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen Betreuungsinstitutionen ist untersagt. Über Ausnahmen für Patientenbesuche (wie Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen) entscheidet die Institution.

Medizinische Infrastrukturen

Appenzell Ausserrhoden will wie der Bund sicherstellen, dass die Gesundheitsinfrastruktur optimal eingesetzt und eine Überlastung möglichst verhindert wird. Sämtliche medizinischen Infrastrukturen im Kanton werden für Corona-Patientinnen und -Patienten vorbereitet. Alle nicht sofort notwendigen Eingriffe werden verschoben. Dafür baut der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden seine Kapazitäten in beiden Spitälern aus. Auch Privat- und Rehabilitationsklinken sollen aushelfen; vor allem bei  Personalengpässen und  Infrastruktur.

Zudem richtet der Kanton eine Hotline ein. Die Telefonnummer wird mit Inbetriebnahme am Montagmorgen bekannt gegeben. Das Departement Gesundheit und der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden werden zeitnah einen Flyer mit den Verhaltensregeln und Informationen in sämtliche Ausserrhoder Haushalte verteilen.

Abstand nehmen, Verantwortung übernehmen

Zentral bleibt weiterhin, die Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Der Ausserrhoder Regierungsrat und die Kantonsärztin appellieren eindringlich an die Bevölkerung – insbesondere auch an die Gesunden und Jungen – sich an die Verhaltensanweisungen des Bundes zu halten.

Weitere Informationen finden Sie beim Bund unter www.bag-coronavirus.ch. Die Informationen des Kantons werden laufend angepasst und sind zu finden unter www.ar.ch/corona.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr