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Coronavirus: Keine flächendeckenden Massnahmen in der Ostschweiz geplant

Die Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone haben sich über die aktuelle Situation rund um das Coronavirus ausgetauscht. Koordinierte zusätzliche Massnahmen sind zurzeit nicht notwendig.

Die Coronavirus-Fallzahlen sind in den Ostschweizer Kantonen aktuell auf einem relativ tiefen und weitgehend stabilen Niveau von durchschnittlich sieben Fälle pro 100'000 Einwohner über die letzten sieben Tage (CH: 12 Fälle pro 100'000 Einwohner).1 Einzig der Kanton Schaffhausen hatte in den letzten Tagen einen stärkeren Anstieg zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund erachten die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone (ZH, GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG) und des Fürstentums Liechtenstein (GDK-Ost) weitere flächendeckende Massnahmen momentan als nicht erforderlich. Sie sehen folglich zurzeit auch keine Notwendigkeit die vom Vorstand der GDK Schweiz für den Fall von anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen empfohlenen Massnahmen einer Begrenzung der Personenzahl in Bars, Clubs oder Diskotheken auf 100 Personen und einer Maskentragpflicht in Verkaufsgeschäften in der Ostschweiz flächendeckend umzusetzen. Die Empfehlung eine Ausweispflicht in Clubs einzuführen, gilt hingegen auch in mehreren Ostschweizer Kantonen (ZH, GL, SH, GR).

Sorgen bereiten den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren die Einreisenden aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Diese Personen müssen sich bei den kantonalen Behörden melden und für zehn Tage in Quarantäne. Die Einhaltung der Quarantäne wird mit Stichproben kontrolliert. Mehrere Ostschweizer Kantone machen die Einreisenden mit eigenen Kampagnen auf die entsprechenden Bestimmungen aufmerksam.

Die Ostschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam. Dazu findet wöchentlich ein Austausch auf Stufe General-/Departementssekretäre sowie Kantonsärzte statt, um ein möglichst koordiniertes Vorgehen sicherzustellen. Sie haben ihren Willen bekräftigt, bei einem Anstieg der Fallzahlen gemeinsame Massnahmen in die Wege zu leiten. Der Entscheid über allfällige kantonale Massnahmen obliegt aber den einzelnen Kantonen, die gestützt auf die Situation vor Ort entscheiden.

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