Die Corona-Fallzahlen befinden sich nach wie vor auf einem zu hohen Niveau; die epidemiologische Lage ist schlecht. Deshalb teilt der Regierungsrat das Ziel des Bundesrates, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn es nicht gelingt die Infektionszahlen und die damit verbundenen Hospitalisierungen deutlich zu senken, droht ausgerechnet auf Weihnachten hin schweizweit der Lockdown. Dies soll unbedingt verhindert werden. Dafür braucht es nun von allen erneut eine grosse Anstrengung.
Der Regierungsrat hat beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen zu verbieten. Ebenso sind Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu verbotenen Menschenansammlungen führen könnten, zu unterlassen. Eine entsprechende Regelung haben auch andere Ostschweizer Kantone ergriffen, die damit über die derzeit geltenden bundesrätlichen Vorgaben hinausgehen.
Der Regierungsrat erneuert zudem den Aufruf an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeit soweit als möglich im Homeoffice erledigt werden kann.
Auch für Appenzell Ausserrhoden gilt, was der Bundesrat verordnet hat: Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
Öffentliche Veranstaltungen sind neu durch den Bund verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern mit max. 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis und Versammlungen zur politischen Meinungsbildung. Auch das Singen in Innen- und Aussenräumen ausserhalb des Familienkreises bleibt verboten.
Die Skigebiete benötigen für den Betrieb der Skianlagen eine Bewilligung des Kantons. Wichtigste Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die epidemiologische Lage den Betrieb von Skianlagen erlaubt. Auch müssen die Betreiber strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Skiliftbetreiber, die ein Gesuch eingereicht haben und die Voraussetzungen erfüllen, dürfen ihre Anlagen bis zum 22. Dezember geöffnet halten. Eine Betriebsbewilligung danach ist von der epidemiologischen Lage dannzumal abhängig.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden setzt alles daran, dass die Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Die Einhaltung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen wird kontrolliert. Die neuen kantonalen Massnahmen gelten ab morgen Sonntag, 13. Dezember 2020, 00.00 Uhr.