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Coronavirus: Umsetzung der neuen Massnahmen in Appenzell Ausserrhoden

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst die verschärften Massnahmen des Bundesrates zum Abstandhalten, insbesondere das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen. Der Regierungsrat vertraut auf die Selbstverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner und fordert alle eindringlich auf, sich an die Weisungen zu halten. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird die neuen Anordnungen im Verbund von Kantonspolizei und Gemeinden mit Nachdruck durchsetzen. Zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes, um die Wirtschaft zu stützen, prüft der Regierungsrat in der nächsten Zeit weitere Hilfestellungen zugunsten der Ausserrhoder Wirtschaft.

Gleich wie der Bundesrat fordert der Regierungsrat die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden eindringlich auf, zu Hause zu bleiben. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Damit sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in den Spitälern verhindert werden. Insbesondere die Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind, müssen zu Hause bleiben. Neben vielen privaten Initiativen bauen auch die Gemeinden Projekte auf, um solche Personen zu unterstützen – etwa beim Einkauf von Lebensmitteln, bei Fahrten zum Arzt oder ganz einfach mit einem Telefongespräch.

Weil diese Massnahme sowie das Abstandhalten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat der Bundesrat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Alle Ausserrhoder Behörden wie auch die Bevölkerung sind aufgefordert, bei Ansammlungen über fünf Personen aktiv Gespräche zu führen und an die Eigenverantwortung zu appellieren. Die Kantonspolizei ist angewiesen, bei Verstössen zu intervenieren. Bei Ansammlungen von weniger als fünf Personen ist in jedem Fall ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Der Bundesrat hat zudem die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.

Der Regierungsrat begrüsst die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen des Bundes; sie sind nötig. Erste Massnahmen wurden auch von Seiten des Kantons bereits ergriffen (siehe Medienmitteilungen vom 19. und 20. März 2020). Der Regierungsrat wird in der nächsten Zeit weitere Hilfen zugunsten der Ausserrhoder Wirtschaft prüfen.

 

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