Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erachtet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungen im Bereich Gastronomie als Ungleichbehandlung vergleichbarer Branchen und angesichts der sinkenden Fallzahlen als zu zögerlich. So sollen die Aussenbereiche der Restaurants bereits ab 1. März 2021 (exkl. Bars und Clubs) Gäste bewirten können. Zudem soll eine vollständige Öffnung der Restaurants ab 1. April 2021 ins Auge gefasst werden. Diese Öffnungen müssen mit der Einhaltung und Durchsetzung der Schutzkonzepte einhergehen, was allenfalls vermehrte Kontrollen durch die zuständigen kantonalen Behörden nach sich zieht.
Der Regierungsrat wünscht zudem weitergehende Lockerungen im Bereich Sport und Kultur. Für sportliche und kulturelle Aktivitäten im Aussenbereich ist die Gruppengrösse von 5 auf 15 Personen anzuheben. Auch sollte die Altersgrenze im Bereich Sport und Kultur nicht bei 18 Jahren gesetzt, sondern analog der Altersgrenze von Jugend und Sport (J&S) auf 20 Jahre angehoben werden. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die psychische Gesundheit in besonderem Masse gefährdet; daher möchte der Regierungsrat hier weiter gehen als der Bundesrat. Dies würde auch der Regelung vom Oktober 2020 entsprechen. Schliesslich sollen bereits ab dem 1. März 2021 sportliche Aktivitäten in Innenräumen für Gruppen bis 5 Personen möglich sein.
Im Weiteren ist der Regierungsrat mit den provisorischen Vorschlägen für einen zweiten Öffnungsschritt aus den Covid-19-Massnahmen grundsätzlich einverstanden.