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Deponieplanung: Appenzell Ausserrhoden informierte Grundeigentümer und Gemeinden

In den vergangenen Wochen führte das kantonale Amt für Umwelt drei Informationsveranstaltungen für Gemeindebehörden und Grundeigentümer zur laufenden Ausserrhoder Deponieplanung durch. Rund 150 Teilnehmende wurden bei den Anlässen in Rehetobel, Gais und Herisau über den gegenwärtigen Bedarf an Deponieraum, das Auswahlverfahren für mögliche Deponiestandorte und die aktuellen Anforderungen an einen Deponiebetrieb informiert.

Pro Kopf und Jahr fallen in Appenzell Ausserrhoden rund zwei Kubikmeter Aushub und gesteinsähnliche Materialen wie Beton, Ziegel und Backsteine - sogenannte Inertstoffe - aus Rückbauten an. Nur geringe Mengen davon werden zum Beispiel zum Auffüllen von Kiesgruben oder als Sekundär- oder Recyclingbaustoffe wieder genutzt. Der Rest muss in Deponien abgelagert werden.

In Appenzell Ausserrhoden mangelt es derzeit an verfügbarem Deponieraum und die Bezeichnung der bestgeeigneten Deponiestandorte ist anspruchsvoll: Neben unterschiedlichen Interessen von Natur- und Landschaftsschutz, Nachbarschaft und Anwohnern gilt es auch, wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie z.B. die Erschliessung der Standorte zu berücksichtigen. Ebenso müssen heutige Deponien umweltverträglich realisiert und betrieben werden können, und das gesetzliche Regelwerk setzt enge Leitplanken wie zum Beispiel zur Materialkontrolle während des Betriebs oder der Rekultivierung und Nachsorge nach Deponieabschluss.

48 Standorte, die sich eignen
Im Rahmen der kantonalen Abfall- und Deponieplanung wurden in rund zweijähriger Planungszeit 48 Standorte im Kanton ermittelt, die sich für Aushub- und Inertstoffdeponien gut eignen und den Bedarf an Deponieraum langfristig abdecken können. Bei den regionalen Veranstaltungen in Rehetobel, Gais und Herisau wurde diese vorläufige Standortauswahl vorgestellt und diskutiert. Grundeigentümer und Gemeinden haben nun bis Ende August die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Notwendige Voraussetzung für Umsetzung eines Deponievorhabens ist die Zustimmung der Grundeigentümer sowie eine Einigung mit dem Deponiebetreiber.

Die eidg. Abfallverordnung verpflichtet die kantonalen Umweltämter zu einer Deponieplanung. Diese muss vom Regierungsrat genehmigt und dem Bundesamt für Umwelt zur Kenntnis gebracht werden. Im kantonalen Richtplan werden mit der nächsten Nachführung die bestgeeigneten Standorte als Vororientierung aufgenommen. Die Deponieplanung wird zukünftig alle 5 Jahre überprüft und wenn nötig angepasst.

Das Amt für Umwelt Appenzell Ausserrhoden informiert auf seiner Homepage www.ar.ch/afu über den aktuellen Stand der Deponieplanung. Die Standortwahl ist ausführlich dokumentiert und häufig gestellte Fragen rund um die Deponieplanung werden beantwortet.

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