Inhalt

Einheitliches Temporegime im Dorfkern Trogen

Im Dorfkern von Trogen soll ein einheitliches Temporegime eingeführt werden. Im Jahre 2010 vor den grossen Strassenbauarbeiten startete der Kanton den Versuch einer Tempo-30-Zone rund um die Kreuzung am Landsgemeindeplatz. Diese hat sich bewährt und soll jetzt ausgedehnt und definitiv umgesetzt werden. Die angrenzende Begegnungszone auf dem Gemeindestrassennetz wird aufgehoben und in die Tempo-30-Zone integriert. Mit wenigen Verkehrsschildern kann so ein einheitliches Verkehrsregime im ganzen Dorfkern geschaffen werden.

Die Bauarbeiten rund um den historischen Landsgemeindeplatz im national geschützten Ortzentrum von Trogen sind nahezu abgeschlossen. Als letzter Mosaikstein soll nun das Verkehrsregime vereinheitlicht werden. Aktuell gelten im Zentrum von Trogen drei verschiedene Geschwindigkeitsregimes. Nebst der ordentlichen Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h auf Teilen der Kantonsstrasse sind im engeren Dorfkern eine Tempo-30-Zone und eine Begegnungszone signalisiert. Es ist für die Verkehrsteilnehmende schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem sind viele Verkehrstafeln für eine korrekte Signalisation nötig.

Die Kantonspolizei, der Gemeinderat und das kantonale Tiefbauamt haben eine Vereinheitlichung des Geschwindigkeitsregimes beschlossen. Diese Vereinheitlichung sieht vor, dass die Begegnungszone aufgehoben und in die Tempo-30-Zone integriert wird. Die Tempo-30-Zone wird ausgedehnt und die Eingänge auf den Kantonsstrassen nach Wald und nach Speicher werden verschoben.

Die Aufhebung der Begegnungszone mit 20 km/h wurde sorgfältig abgewogen. Für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch für die Kinder, führt die Zonenänderung zu einer Vereinheitlichung der zu beachtenden Verkehrsregeln. Die unterschiedlichen Vortrittsberechtigungen entfallen. Weil die Strassen der Begegnungszone sehr schmal und unübersichtlich sind, wird keine markante Tempoveränderung erwartet.

Die Unterlagen zur Verkehrsanordnung liegen während der Auflagefrist im Bausekretariat der Gemeinde Trogen oder im kantonalen Tiefbauamt zur Einsicht bereit oder können unter www.ar.ch/tba eingesehen werden. Die Auflagefrist startet am 12. Mai 2021.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr