Fussgängerstreifen müssen Bedingungen einhalten, damit sie ihren Zweck erfüllen können und grösstmögliche Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger bieten. So müssen sie genügende Sichtweiten ausweisen, beleuchtet sein, dürfen nur über je eine Fahrspur führen und sollten eine Mittelinsel und eine ausreichend grosse Anzahl querender Personen haben.
Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat nun das Projekt und den Kredit für die Sanierung der drei Fussgängerstreifen rund um das Restaurant Hirschen in Gais genehmigt. Der erste Fussgängerstreifen auf der Stossstrasse beim Gansbach wird in Richtung Hirschen verschoben, richtig signalisiert und mit einer Beleuchtung ausgerüstet. Für einen besseren Zugang ab dem Einlenker Kehr wird eine breite Trottoirverbindung erstellt. Auf Wunsch des Gemeinderates Gais wird auf eine Mittelinsel in der Kantonsstrasse verzichtet. Der Fussgängerstreifen auf Höhe Restaurant Hirschen wird entfernt, ebenso der Streifen am Ende des Gehweges aus Richtung Rietli.
Eine umfassendere Sanierung mit zwei Mittelinseln hat der Gemeinderat Gais abgelehnt. Die Kosten der vorliegenden Minimalsanierung belaufen sich auf rund 90'000 Franken. Weil die Trottoirverlängerung Sache der Gemeinde Gais ist, muss sie davon 65'000 Franken übernehmen. Die Planauflage startet am kommenden Montag. Das Tiefbauamt beabsichtigt, die Arbeiten noch vor Schulbeginn im August auszuführen.