Insbesondere unterstützt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, dass die Zugangskriterien für Poststellen und Postagenturen neu auf kantonaler Ebene festgelegt werden sollen und Vorgaben für die Erreichbarkeit in städtischen Gebieten und Agglomerationen vorgesehen sind. Damit verbessert sich auch die Erreichbarkeit zu Postdienstleistungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Die Vorgabe, dass in städtischen Gebieten und Agglomerationen mindestens ein bedienter Zugangspunkt pro 15'000 Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet sein muss, ist ebenfalls zu begrüssen. Damit stünde Herisau aktuell eine weitere Poststelle oder eine Postagentur zu. Unterstützung findet auch die Regelung, wonach in Ortschaften, in denen nur eine Postagentur vorhanden ist, Bareinzahlungen durch den Briefträger an der Wohnadresse der Kundin oder des Kunden angeboten werden müssen. Damit kann die aus Sicherheitsüberlegungen und aus Gründen der Geldwäscherei nicht mögliche Bareinzahlung in Postagenturen teilweise kompensiert werden.
Hingegen will der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden mehr Vorlaufzeit als die vorgeschlagenen sechs Monate, wenn eine Poststelle oder eine Postagentur geschlossen oder verlegt werden soll. Die Frist, wonach das Gespräch mit der betroffenen Gemeindebehörde aufgenommen werden muss, soll auf mindestens ein Jahr ausgedehnt werden.
Für Appenzell Ausserrhoden resultiert aus der Verordnungsrevision insgesamt ein dichteres Netz an Zugangspunkten für Post- und Zahlungsverkehrsdienste. Dies ändert aber nichts an der Strategie der Post, auch zukünftig Poststellen durch Postagenturen zu ersetzen. Von einer Umwandlung in eine Postagentur betroffen sind nach wie vor die Poststellen in Stein, Urnäsch, Waldstatt und Trogen.