Inhalt

Gutes Zeugnis für Ausserrhoder Landwirte

Die Landwirte in Appenzell Ausserrhoden halten die geforderten Abstände beim Güllen entlang von Gewässern, natürlichen Hecken und Waldrändern gut ein. Zu Beanstandungen kam es nur in drei Fällen.

Beim Ausbringen von Dünger gelten entlang von Gewässern, natürlichen Hecken und Waldrändern gesetzliche Abstände, sogenannte Pufferstreifen. Durch die Pufferstreifen wird vermieden, dass bei der Bewirtschaftung der Wiesen Nährstoffe in den anliegenden Waldsaum oder das Gewässer gelangen. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch den Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst LIA kontrolliert.

Im Jahr 2019 führte der Landwirtschaftliche Inspektionsdienst Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Pufferstreifen durch. Es ging vor allem um die Frage, ob beim Güllen die erforderlichen Abstände (3 Meter) von Waldrändern, Hecken und Gewässern eingehalten werden. Die Kontrollen wurden gezielt kurz nach dem Güllen auf 168 Grundstücken durchgeführt. Die durchgeführten Kontrollen zeigten, dass die Landwirte die geforderten Abstände gut einhalten. Zu Beanstandungen kam es nur in drei Fällen. Der Verstoss führte zur Kürzung der Direktzahlungen.

Das positive Resultat stellt den Ausserrhoder Landwirten ein gutes Zeugnis über die Einhaltung der Pufferstreifen aus. Die Vorschriften in diesem Bereich werden respektiert und zum Nutzen der Natur umgesetzt.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr