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Höchstgrenzen für Härtefallmassnahmen erhöht

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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erhöht die Höchstgrenzen für die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträge von 100'000 auf 300'000 Franken. Der Regierungsrat hat die entsprechende Covid-19-Härtefallverordnung angepasst.

Seit dem 25. Januar 2021 können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Gesuche um Unterstützung im Rahmen der Härtefallmassnahmen eingereicht werden. Viele Unternehmen sind aufgrund des coronabedingten Umsatzrückgangs nicht mehr in der Lage, ihre Fixkosten zu decken. Den Unternehmen wird mit einem A-fonds-perdu-Beitrag oder mit einem verbürgten Bankkredit geholfen. Der A-fonds perdu-Beitrag pro Unternehmen ist auf 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 begrenzt und war bis anhin auf maximal 100‘000 Franken limitiert.

Der Regierungsrat hat nun die Höchstgrenze für A-fonds-perdu-Beiträge auf maximal 300‘000 Franken erhöht und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen angepasst. Damit berücksichtigt der Regierungsrat einerseits die heute höhere Anzahl an Ausfalltagen in der Gastronomie und schafft andererseits eine bessere Gleichbehandlung von kleineren und grösseren Unternehmen. Es wird erwartet, dass einige Unternehmen die Höchstgrenze von 100‘000 Franken bei den ungedeckten Fixkosten erreichen resp. überschreiten werden. Für darüber hinausgehende Unterstützung besteht die Möglichkeit, einen gebürgten Kredit aufzunehmen. Die Limite liegt hier bei 25 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 oder bei maximal 500‘000 Franken.

Unternehmen, deren ungedeckte Fixkosten die bisherige Höchstgrenze von 100‘000 Franken übersteigen und die bereits einen rechtkräftigten Entscheid zur Unterstützung haben, können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit erneut ein Gesuch für weitere Härtefallunterstützung einreichen.

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