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Höhenbeschränkung bei Unterführung Güterstrasse in Herisau

Die SOB-Unterführung der Güterstrasse in Herisau ist mit einer Höhenbeschränkung auf 3.80 Meter und einer klaren Vortrittsregelung neu signalisiert worden.

Die Güterstrasse unterquert vom Bahnhof Herisau kommend in Richtung St.Gallen das Gleisfeld der SOB mit einer Unterführung. Diese wurde 1909 als Bogentragwerk erstellt. Referenzgrösse waren wohl die damaligen Pferdefuhrwerke. Durch die Bogenkonstruktion ist das Lichtraumprofil an den Rändern für hohe Fahrzeuge eingeschränkt.

Heute sind viel grössere Fahrzeuge unterwegs als damals. In den letzten Jahren häuften sich daher Unfälle, die zu Schäden an den Fahrzeugen und dem Unterführungsbauwerk führten. Die Unfälle verursachten hauptsächlich nicht ortskundige Lastwagenkombinationen, welche durch die Navigationsgeräte über die Güterstrasse geführt werden und dann in der Unterführung stecken bleiben.

Das kantonale Tiefbauamt hat jetzt die Unterführung mit einer Höhenbeschränkung auf 3.80 Meter und einer klaren Vortrittsregelung neu signalisiert. Dazu wurde auf Seite Bahnhof eine Latte montiert, welche die zulässige Höhe anzeigt. Diese Massnahme soll die Situation entschärfen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Eine bauliche Veränderung der Unterführung oder gar ein Neubau sind in den nächsten Jahren nicht geplant.

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