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Kanton übernimmt Strassenunterhalt auf Nationalstrasse N25

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen für die Übernahme des betrieblichen Unterhalts auf der neuen Nationalstrasse N25 genehmigt. Damit gewährleistet das kantonale Tiefbauamt weiterhin den Strassenunterhalt auf der Ausserrhoder Teilstrecke der N25.

Per 1. Januar 2020 übernimmt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Strassenachse Winkeln-Herisau-Waldstatt-Hundwil-Hargarten-Appenzell ins Nationalstrassennetz. Der Strassenzug wird zur neuen Nationalstrasse N25. Das ASTRA wird damit auch für den Betrieb zuständig, also für den Winterdienst, die Grünpflege, die Reinigung und die Bereitstellung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung wie Lichtsignalanlagen oder Wetterstationen. Das ASTRA hat die Sicherstellung des Betriebes an die Gebietseinheit VI als bestehende Betreiberorganisation der Ostschweizer Nationalstrassen delegiert. Die Gebietseinheit VI ist organisatorisch Teil der Verwaltung des Kantons St.Gallen.

Damit die Gebietseinheit VI weder zusätzliches Personal noch die entsprechenden Geräte beschaffen muss, wird der Kanton Appenzell Ausserrhoden den betrieblichen Unterhalt der Strecke im Auftragsverhältnis weiterführen. Das kantonale Tiefbauamt hat dazu im Frühjahr 2019 eine Offerte ausgearbeitet. Diese wurde vom ASTRA und der Gebietseinheit VI geprüft und akzeptiert. Der Kanton St.Gallen unterbreitete daraufhin dem Kanton Appenzell Ausserrhoden eine entsprechende Leistungsvereinbarung. Der Regierungsrat hat der Leistungsvereinbarung an seiner letzten Sitzung zugestimmt.

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