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Kantonale Abstimmungen am 27. September 2020

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, die am 17. Mai 2020 abgesagten kantonalen Abstimmungen am 27. September 2020 durchzuführen.

Nachdem bereits der Bundesrat aufgrund der Einschränkungen infolge der COVID-19-Situation auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 verzichtet hatte, entschied der Regierungsrat die kantonale Volksabstimmung am selben Datum ebenfalls abzusagen.

Mittlerweile konnten die Einschränkungen etwas gelockert werden. Weitere Lockerungsschritte sind vorgesehen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, am 27. September 2020 fünf eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, am selben Datum die kantonalen Abstimmungen, die für den 17. Mai 2020 vorgesehen waren, durchzuführen. Zur Abstimmung kommen am 27. September 2020 die Vorlagen „Verpflichtungskredit für die Anpassung der kantonalen Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau“ sowie „Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes“.

Voraussichtlich werden auch mehrere Ausserrhoder Gemeinden dieses Abstimmungsdatum nutzen, um Vorlagen, über die am 17. Mai 2020 hätte entschieden werden sollen, dem Stimmvolk zu unterbreiten.

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