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Kantonales Förderungskonzept Landwirtschaft im Kantonsrat

APPENZELLERLAND_59

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat das kantonale Förderungskonzept für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft 2020-2024 verabschiedet. Im Vergleich zum bisherigen Konzept besteht neu die Möglichkeit, Investitionshilfen für Photovoltaikanlagen und für Massnahmen im Bereich der Tiergesundheit zu beantragen. Das Konzept wird nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Mit dem Förderungskonzept 2020-2024 wird das Konzept 2015-2019 abgelöst. Es bietet den Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, Investitionshilfen in Form von Beiträgen und Darlehen zu beantragen, und zwar für Projekte unter den Titeln „Umwelt/Biodiversität“, „Verbesserung von Wasserversorgungen“ sowie „Investitionen in erneuerbare Energie“. Im Konzept 2020-2024 neu aufgenommen wurde die Förderung der Tiergesundheit und Investitionsdarlehen für Photovoltaikanlagen.

Im Bereich Tiergesundheit können neu Projekte, die zur Vorbeugung gegen Tierkrankheiten beitragen und sich auf die Verminderung des Antibiotikaeinsatzes auswirken, unterstützt werden. Die Förderung von erneuerbarer Energie steht ebenfalls neu in den Massnahmen des Konzepts, denn Scheunendächer bieten ein grosses Potential für Photovoltaikanlagen. Mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Agrarfonds wird die Finanzierung für Bäuerinnen und Bauern erleichtert. Mit dem Förderungskonzept können weiterhin Investitionshilfen für insektenschonende Mähtechnik oder für die Sanierung von hofeigener Wasserversorgung beantragt werden. Weiterhin möglich sind Darlehen für innovative Projekte und Verbesserungen der betrieblichen Strukturen.

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Die Agrarpolitik wird im Wesentlichen durch das Bundesrecht bestimmt. Aufgrund des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes kann Appenzell Ausserrhoden in einem gewissen Umfang kantonale Massnahmen ergreifen. Für deren Umsetzung erlässt der Regierungsrat das kantonale Förderungskonzept, das er alle fünf Jahre dem Kantonsrat vorlegt; das Förderungskonzept 2020-2024 wird am 28. Oktober 2019 vom Kantonsrat behandelt. Das Förderungskonzept trägt dazu bei, Investitionen zu erleichtern und hilft mit, die strukturellen Voraussetzungen der bäuerlichen Familienbetriebe zu verbessern. Ein Massnahmenkatalog bietet die Möglichkeit, zweckmässige Projekte zu fördern.

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