Zur Beurteilung der Strafanzeigen wurde mit dem St. Galler Andreas Eigenmann ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt. Dieser kam zum Schluss, dass der Kantonstierarzt beider Appenzell sein Amt nicht missbraucht hatte. Entgegen der erhobenen Vorwürfe beging er im Zusammenhang mit Kontrollen in einer Tierarztklinik und bei privaten Züchtern sowie Tierhaltern weder einen Hausfriedenbruch noch Tätlichkeiten. Damit wurde auch die Rechtmässigkeit des Zutrittsrechts gemäss Tierschutzgesetz bzw. Tierarzneimittel-verordnung bestätigt. Somit sind alle Untersuchungen gegen den Kantonstierarzt beider Appenzell abgeschlossen. In keinem Verfahren konnten die erhobenen Vorwürfe bestätigt werden.
Ebenfalls eingestellt wurden die Strafverfahren gegen drei Kantonspolizisten, welche den Kantonstierarzt bei einer Kontrolle unterstützt hatten.
Der ausserkantonale Staatsanwalt wurde auf Antrag der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft durch die Leitung des Departements Inneres und Sicherheit eingesetzt. Grund dafür war, dass die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden auch Strafanzeigen zu beurteilen hatte, die der Kantonstierarzt gegen die Anzeigenerstatter eingereicht hatte.