Der Regierungsrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Er setzte sich deshalb im Regierungsprogramm 2020–2023 das Ziel, gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung zu schaffen. Die Finanzierung soll mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz auf eine verbindliche Basis gestellt werden.
Der Kantonsrat verabschiedete das Kinderbetreuungsgesetz an seiner Sitzung vom 26. September 2022 in 2. Lesung. Die Referendumsfrist lief am 29. November 2022 unbenutzt ab. Das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung treten nun per 1. Juni 2023 in Kraft. Den Vollzug hat der Regierungsrat der SOVAR übertragen. Eltern erhalten je nach massgebendem Einkommen und Beschäftigungsgrad Beiträge an die Kosten, die sie für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (Kindertagesstätte, Tagesfamilie oder schulergänzende Betreuungsangebote) aufwenden müssen. Gesuche um Beiträge können ab 1. Juni 2023 eingereicht werden. Für die Gesuchserfassung steht ab dann ein Online-Tool zur Verfügung.
Das Kinderbetreuungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung sind unter folgenden Links abrufbar:
- bGS 415.31 - Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
- bGS 415.311 - Verordnung zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Weitere Informationen für Eltern finden sich auf der Website der SOVAR: www.sovar.ch/kibeg