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Kommission will beim Energiegesetz "mehr" machen

Die kantonsrätliche Kommission Bau und Volkswirtschaft hat die Beratung des Energiegesetzes abgeschlossen. Sie ist einstimmig der Meinung, dass die Vorlage des Regierungsrates zwar gute Ansätze beinhaltet, jedoch zu wenig weit geht. Die Ziele der Energiestrategie 2050, der Energiewende, des Klimaschutzes und der Gletscherinitiative können so nicht erreicht werden. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat daher weitreichende Änderungen.

Ende April 2020 hat der Regierungsrat eine Teilrevision des Energiegesetzes verabschiedet, die in erster Linie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umsetzt. Die MuKEn 2014 sind eine Sammlung der technisch sinnvollen und wirtschaftlich tragbaren Energievorschriften aller Kantone im Gebäudebereich. Auf weiterführende Massnahmen hat der Regierungsrat verzichtet und diesen Verzicht auch ausführlich begründet.

Die Kommission Bau und Volkswirtschaft hat die Teilrevision des Energiegesetzes ausführlich beraten und ist einstimmig der Meinung, dass die reine Umsetzung der MuKEn nicht ausreicht. Die Vorschriften in den MuKEn 2014 waren vor sechs Jahren der kleinste gemeinsame Nenner der Kantone. Davon will der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden nur das Minimum umsetzen. Seit dem Erstellen der MuKEn 2014 gab es jedoch grosse Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und Energiepolitik, und zwar auf technischer, politischer und gesellschaftlicher Ebene. Insbesondere die Beratung des CO2-Gesetzes auf Bundesebene und die Klimabewegung zeigen den Handlungsbedarf auf. Mit der alleinigen Umsetzung der MuKEn werden die Ziele der Energiestrategie 2050, der Energiewende, des Klimaschutzes und der Gletscherinitiative nicht erreicht.

Schwerpunkte des Kommissionsantrags

Die Kommission hat sich für die Beratung erstens zum Ziel gesetzt, die Vorgaben der MuKEn 2014 im Energiegesetz massvoll weiterzuentwickeln um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu ermöglichen und stärker zu fördern. Dabei wollte die Kommission auch eine mehrheitsfähige Lösung finden, wie die alte Gebäudesubstanz im Kanton angemessen berücksichtigt werden kann. Zweitens war es das Ziel der Kommission, den Einfluss des Kantonsrates auf die Energiepolitik des Kantons zu stärken und verbindliche Vorgaben im Energiegesetz festzulegen, mit denen die Klimaziele erreicht werden.

Erneuerbare Energie bei Heizungswechsel

Die Kommission vertritt einstimmig die Ansicht, dass bei möglichst jedem Heizungswechsel erneuerbare Energien zum Zug kommen (Art. 10b). Die Kommission beantragt deshalb, die Formulierung des Kantons Basel-Stadt ins Ausserrhoder Energiegesetz zu übernehmen. Das Basler Modell schreibt beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten vor, diesen auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. Damit spricht das Basler Modell kein Technologieverbot aus, sondern es lenkt über die Kosten. Falls das Basler Modell nicht zur Anwendung kommt, weil ein Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist oder zu Mehrkosten führt, greift die Regelung gemäss MuKEn 2014 und gemäss des ursprünglichen Vorschlags des Regierungsrates.

Messbare Zielvorgaben im Gesetz

Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass für eine fortschrittliche Energiepolitik klar definierte und messbare Ziele im Energiegesetz festgelegt werden müssen (Art. 2). Nur wenn Ziele im Gesetz stehen, werden sie für Regierungsrat und Verwaltung wirklich verbindlich. So beantragt die Kommission ein ambitioniertes, messbares Ziel einzufügen, das verlangt, dass bis 2035 mindestens 40 % des im Kanton verbrauchten Stroms im Kanton selbst aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Kein Zwang für Ersatz von Elektroheizungen

Der Regierungsrat sieht den Ersatz von Elektroheizungen in allen Bauten sowie von zentralen Elektro-Wassererwärmern in Wohnbauten innerhalb von 15 Jahren vor (Art. 22a). Bei dieser Bestimmung fällt der alte Gebäudebestand des Kantons besonders ins Gewicht. Es gibt im Kanton viele ältere Häuser, die meist auch im Besitz von älteren Personen sind. Diese haben oft nicht die finanziellen Mittel, das Gebäude in den nächsten 15 Jahren zu sanieren. Daher beantragt die Kommission, keine Frist für den Ersatz vorzugeben. Damit sollen Härtefälle und die schwierige Umsetzung in den Gemeinden vermieden werden.

Ausserrhoden soll Standesinitiative einreichen

Die Kommission hat zudem zwei Motionen zum Energiegesetz eingereicht. Zum einen fordert sie eine Standesinitiative zuhanden des Bundes auszuarbeiten, die auf eine Lockerung der Vorschriften für Solar- und Kleinwindkraftanlagen ausserhalb der Bauzonen zielt. Zum anderen soll der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen für ein verstärktes Engagement zugunsten einer energieeffizienten und emissionsarmen Mobilität im Kanton schaffen.

Alle Anträge und deren Begründungen können dem Bericht und Antrag der Kommission vom 15. Dezember 2020 entnommen werden.

Die 1. Lesung der Teilrevision des Energiegesetzes wird an der Kantonsratssitzung vom 22. Februar 2021 stattfinden. Die Sitzung wird in einem Live-Stream auf dem youtube-Kanal des Kantons übertragen, erreichbar unter www.ar.ch.

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