Die Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten bildet die Grundlage für den Vollzug der agrarpolitischen und tierseuchenpolizeilichen Massnahmen sowie des Gewässer-, Umwelt- und Tierschutzes. Sie dient aber auch zum frühzeitigen Erkennen von Marktentwicklungen in der Landwirtschaft. So müssen die Kantone gemäss eidgenössischer Tierseuchenverordnung alle Tierhaltungen der Klauentiere und die Tiere der Pferdegattungen, die Hausgeflügel, die Bienen sowie die Aquakulturbetriebe erfassen.
Alle Tierhaltungen inklusive Hobbybetriebe ab gewissen Mindesttierbeständen und/oder Mindestflächen sind registrierungspflichtig. Ebenso sind alle Betriebe, die ab ihrem Hof verarbeitete Produkte und/oder nicht selbst produzierte Primärprodukte direkt an den Konsumenten verkaufen, meldepflichtig.
Die Informationen zur landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung wurden den Betrieben bereits zugestellt. Neuregistrierungen können übers Amt für Landwirtschaft, Direktzahlungen und Tierzucht (Tel. 071 353 67 59) getätigt werden.