Die sporadischen Niederschläge seit dem 1. August sowie die hohe Luftfeuchtigkeit, die zu einem starken Morgentau führt, haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das allgemeine Feuerverbot gelockert werden kann. Der Vorsteher des Departements Inneres und Sicherheit hat deshalb die Verfügung vom 30. Juli 2018 betreffend dem generellen Verbot zum Entfachen von Feuern auf dem ganzen Kantonsgebiet gelockert. Landammann Paul Signer dankt der Bevölkerung für die breite Akzeptanz und das disziplinierte Einhalten des Verbots. Im Siedlungsgebiet und in unmittelbarer Nähe von bewohnten Gebäuden ist das Grillieren mit Holzkohle- und Gartengrills wieder gestattet, sofern die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Feuerverbot im Wald bleibt bestehen
Im Wald herrscht aber immer noch eine erhebliche Waldbrandgefahr, damit ist das Feuern im Wald und in Waldesnähe, gestützt auf das Waldgesetz, weiterhin verboten. Bereits das Entfachen von kleinen Feuern - auch an bewilligten Grillstellen im Wald und im Bereich des Waldrandes - ist untersagt.
Das Amt für Raum und Wald weist auf die unvermindert grosse Waldbrandgefahr hin und vertraut weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung im Umgang mit Feuer.