Wer im Kanton eine Liegenschaft besitzt und bei der Sanierung der Gebäude auf effiziente Energienutzung und erneuerbare Energie setzt, kann bereits seit 2000 von Fördermitteln des Kantons profitieren. Basierend auf dem im vergangenen Jahr von Regierung und Kantonsrat beschlossenen Energiekonzept 2017-2025 hat der Regierungsrat nun ein weiteres Förderprogramm Energie für die Jahre 2018-2020 beschlossen. Dieses gilt ab dem 1. Februar 2018. Die bis heute bewährten Fördermassnahmen werden auch im neuen Programm weitergeführt, zusätzlich aber auch neue Förderbereiche aufgenommen. Dank der erhöhten Bundesbeiträge können Liegenschaftsbesitzer dieses Jahr bei mehreren Fördermassnahmen von deutlich höheren Beitragssätzen profitieren.
Mittelaufstockung in vielen Bereichen
Für Wärmedämmmassnahmen am Gebäude wurde der m2-Beitrag beispielsweise von 40 auf 50 Franken angehoben. Der Sanierungsbonus bei einer umfassenden Gesamtsanierung des Gebäudes wurde sogar auf 30 Franken /m2 verdoppelt. Auch für umfassende MINERGIE-Gebäudesanierungen wurden die Mittel aufgestockt. Ebenfalls höhere Beiträge gibt es für den Ersatz einer fossil oder elektrisch betriebenen Heizungsanlage durch eine kleine automatische Holzfeuerung oder eine Wärmepumpe mit Erdwärmesonde sowie bei einer Ergänzung der bestehenden Haustechnik mit einer thermischen Solaranlage. Bei den übrigen Massnahmen bleiben die Fördersätze auf dem Niveau der Vorjahre.
Fördermittel für MINERGIE-P und Batteriespeicher
Einige Massnahmen werden neu lanciert: So können Fördermittel für einen MINERGIE-P Neubau beantragt werden; und es werden teilweise die Kosten für MINERGIE-Zertifizierungen übernommen. Auch werden neu Batteriespeicher für bestehende oder neue Photovoltaikanlagen bis 20 kWh mit bis maximal 7'000 Franken pro Anlage unterstützt. Interessierte Hauseigentümer können zudem ab diesem Jahr auf eine vergünstigte Beratung durch den Verein Energie AR/AI setzen, wenn die bestehende Heizung in einem Wohngebäude ersetzt oder deren Betrieb optimiert werden soll.
Förderung beantragen können private Liegenschaftsbesitzer sowie neu auch die Gemeinden. Finanziert werden die Massnahmen im kantonalen Förderprogramm aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe sowie zu einem kleineren Teil aus jährlich zu budgetierenden kantonalen Mitteln.
Das kantonale Förderprogramm Energie 2018-2020 finden Sie auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung'. Die Beitragsgesuche mit den neuen Förderansätzen können ab dem 1. Februar 2018 unter https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden.