Inhalt

Messpflicht für kleine Holzheizkessel wird umgesetzt

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung der Gesundheit. Holzfeuerungen sind zwar CO2-neutral und damit klimafreundlich, geben aber Feinstaub und Russ ab. Dies kann gesundheitsgefährdend sein. Holzfeuerungen müssen daher optimal betrieben und die Emissionen neu auch bei kleinen Holzheizkesseln gemessen werden.

Der Schadstoffausstoss der Öl- und Gasfeuerungen werden seit Jahrzenten regelmässig durch die Feuerungskontrolleure gemessen – und zog grosse technische Verbesserungen der Feuerungen nach sich. Dies steigerte deren Energieeffizienz und verringerte den Schadstoffausstoss massiv; insbesondere bei den Stickoxiden, beim Kohlenmonoxid und bei unverbrannten Ölbestandteilen.

An diese Erfolge anknüpfen sollen nun die Messungen bei den kleinen Holzfeuerungen; denn sie tragen wesentlich zur Feinstaub- und Russbelastung der Ausserrhoder Dörfer bei. Die Unterschiede zwischen den Feuerungen sind gross: Schlechte Holzfeuerungen stossen das x-fache von Schadstoffen aus und führen auch zu Rauchbelastungen in der Nachbarschaft. Durch die seit 2018 gemäss eidg. Luftreinhalteverordnung geltende Messpflicht und die verschärften Grenzwerte auch für kleine Holzheizkessel bis 70 kW (Holzfeuerungen, die Wasser für ein Zentralheizungssystem erwärmen) sollen diese schlechten Feuerungen nun erkannt und saniert werden. Für grosse Holzfeuerungen gelten bereits seit längerem verschärfte Grenzwerte. Deren Ausstoss wird auch seit Jahren regelmässig gemessen.

Messung durch Gemeinden organisiert

Die Messung der kleinen Holzheizkessel wird anlog der Öl- und Gasfeuerungskontrolle durch die Gemeinden organisiert. Dabei werden Ölfeuerungen alle zwei Jahre und Holzheizkessel bis 70 kW sowie Gasfeuerungen bis 350 kW alle vier Jahre gemessen. Wegen dem grösseren Arbeitsaufwand und den teuren Messgeräten fallen bei den Holzheizkessel-Messungen höhere Kosten an als bei der Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen. Dieser Umstand wird aber durch den längeren Messrhythmus gemildert. Kachelöfen oder andere Zimmeröfen (Schweden-, Speicheröfen, Kamineinsätze und Cheminées) sowie Holzkochherde sind nicht messpflichtig und werden weiterhin durch den Feuerungskontrolleur im Rahmen der Kaminfegerarbeiten visuell kontrolliert.

Die Messungen starten in der kommenden Heizperiode, wobei nicht alle Gemeinden gleichzeitig starten können. Durch die Messungen erhalten die Besitzerinnen und Besitzer von bereits klimafreundlichen Holzheizungen auch die Gewissheit, ob ihre Heizung umweltfreundlich ist.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Amts für Umwelt unter www.ar.ch/afu.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr