Inhalt

Motion zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV) lanciert

Die jährlich ansteigenden Krankenkassenprämien und die damit verbundene individuelle Prämienverbilligung (IPV) sind ein Thema, welches die Bevölkerung beschäftigt. Angesichts der steigenden Kosten und der nicht erreichten Zielsetzungen hat die Kommission Gesundheit und Soziales (KGS) des Kantonsrates eine Motion eingereicht.

Trotz Massnahmen zur Verbesserung der IPV konnten bisher statt der angestrebten 30% nur 19% bis 23.5% der Ausserrhoder Bevölkerung von der individuellen Prämienverbilligung (IPV) profitieren. Ferner gibt es gemäss der Kommission Gesundheit und Soziales (KGS) Ungleichheiten bei der Verteilung der IPV: etwa die Hälfte der Berechtigten erhält die maximale Unterstützung, während die andere Hälfte nur geringere Beträge erhält. Die KGS möchte mir ihrer Motion eine Verbesserung dieser Umstände bewirken. Dazu sollen zwei Ergänzungen auf Gesetzesebene erfolgen:

Anzahl der Berechtigten

Die KGS schlägt vor, dass ein Drittel der Ausserrhoder Bevölkerung IPV-berechtigt sein soll. Dies soll gesetzlich verankert werden, um sicherzustellen, dass eine breite Unterstützung gewährleistet und die soziale Absicherung gestärkt wird. Anstatt fixe Einkommens- und Vermögensgrenzen zu setzen, wird die Berechtigung als Prozentsatz der Bevölkerung festgelegt, was aus Sicht der KGS eine flexible und politisch gesteuerte Entscheidung ermöglicht.

Anteil des Kantonsbeitrags im Verhältnis zum Beitrag des Bundes in Prozent

Der Kanton soll einen festen Mindestanteil an die IPV leisten. In den letzten zehn Jahren schwankte der Anteil des Kantons zwischen 63.5% und 89.6% des Bundesbeitrags. Eine gesetzliche Festlegung dieses Mindestanteils schafft laut KGS Planungssicherheit und verhindert, dass die IPV zum Sparprojekt des Kantons wird. Diese Regelung stellt sicher, dass die finanzielle Unterstützung kontinuierlich gewährleistet bleibt und nicht durch kurzfristige Sparmassnahmen gefährdet wird.

Durch diese klaren gesetzlichen Vorgaben wird, so die Meinung der KGS, eine gerechte und stabile Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung sichergestellt, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. 

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr