Nebst fachlichen Fragestellungen im Amt für Gesundheit ist die Kantonsärztin für sämtliche Themen des kantonsärztlichen Dienstes zuständig. Dazu gehören beispielsweise Kostengutsprachen, der schulärztliche Dienst sowie Vollzugsaufgaben der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung.
In den vergangenen Jahren wurden die Kantonsärzte jeweils im Auftragsverhältnis eingesetzt. Um die notwendige Verfügbarkeit besser sicherstellen zu können, ist die neue Kantonsärztin in einem 50 %-Pensum angestellt. Die bisherigen Kantonsärzte Dr. med. Vinzenz Müller und Dr. med. Rainer Fischbacher werden die Stellvertretung übernehmen.