Im Januar hob das Bundesgericht eine Bestimmung des Kantons Luzern auf, weil die darin festgelegte Einkommensgrenze mit dem Bundesrecht nicht vereinbar ist. Laut dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Kantone verpflichtet, für untere und mittlere Einkommen die Kinderprämien und jene von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 % zu verbilligen. Laut Bundesgericht sollen gemäss dieser Bestimmung Familien bis deutlich in den Mittelstand hinein begünstigt werden.
In Appenzell Ausserrhoden sind die Einkommensobergrenzen im Einführungsgesetz zum KVG geregelt. Der Regierungsrat kann beschränkt davon abweichen. Ursprünglich hat der Regierungsrat für das Jahr 2019 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Einkommensobergrenzen zum Bezug einer Prämienverbilligung um das Maximum herabgesetzt. Wegen des Bundesgerichtsurteils kommt der Regierungsrat nun auf diesen Entscheid zurück und setzt die Einkommensobergrenzen wieder hinauf. Eine Prüfung zeigte, dass insbesondere die Obergrenzen von Verheirateten mit einem oder zwei Kindern vor dem Bundesgericht nicht standhalten würden.
Gleichzeitig verlängert der Regierungsrat die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 30. Juni 2019.
Neu gelten folgende Einkommensobergrenzen für das Jahr 2019:
Alleinstehende / Alleinerziehende |
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ohne Kinder | 31‘500.– (unverändert) |
mit 1 Kind | 46‘200.– (bisher 37‘800.‒) |
mit 2 Kindern | 47‘000.– (bisher 44‘100.‒) |
mit 3 Kindern | 50‘400.– (unverändert) |
mit 4 Kindern | 56‘700.– (unverändert) |
mit 5 und mehr Kindern | 63‘000.– (unverändert) |
Verheiratete |
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ohne Kinder | 49‘500.– (unverändert) |
mit 1 Kind | 68‘200.– (bisher 55‘800.‒) |
mit 2 Kindern | 75‘900.– (bisher 62‘100.‒) |
mit 3 Kindern | 76‘000.– (bisher 68‘400.‒) |
mit 4 Kindern | 77‘000.– (bisher 74‘700.‒) |
mit 5 und mehr Kindern | 81‘000.– (unverändert) |
Damit sind zusätzlich rund 1'000 Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung anspruchsberechtigt. Dafür werden rund Fr. 600'000 aufgewendet. Die mutmasslich Anspruchsberechtigten werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden in rund einem Monat angeschrieben.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden sich auf www.sovar.ch.