Für die Lernenden der obligatorischen Schulen findet ab dem 11. Mai 2020 der Unterricht grundsätzlich wieder in allen Fächern und in ganzen Klassen nach dem regulären Stundenplan statt. Umständehalber kann es zu Abweichungen vom Stundeplan kommen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Unterrichts an den obligatorischen Schulen ist ein Schutz- und Betriebskonzept, das das Departement Bildung auf der Basis der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit eigens erarbeitet hat. Das Konzept regelt die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter möglichst guter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften. Die Lehrpersonen erläutern den Lernenden altersgerecht die Massnahmen und sensibilisieren sie auf eine möglichst gute Einhaltung der Schutzmassnahmen. Den Lernenden soll Zeit gegeben werden, wieder im Präsenzunterricht anzukommen.
Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts treffen viele Menschen aufeinander. Umso wichtiger ist es, dass alle Personen die Schutzmassnahmen einhalten, um Neuerkrankungen zu verhindern. Dabei steht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Zentrum. Die Schutzmassnahmen zur Verhinderung einer Verbreitung des Virus werden mit den Lernenden immer wieder thematisiert und mit den jüngeren Lernenden geübt.
Für alle Lernenden gilt die Schulpflicht. Die jeweilige Schulleitung entscheidet, was Personen, die einer Risikogruppe angehören, zumutbar und möglich ist. Lernende, die zuhause bleiben müssen, werden per Fernunterricht unterrichtet. Kann eine Lehrperson den Präsenzunterricht nicht durchführen, unterrichtet sie weiterhin im Fernunterricht. Gesunde Personen, die mit einer Person aus der Risikogruppe zusammenleben, werden zusätzlich sensibilisiert.