Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit als kantonal approbierte Heilpraktikerin bzw. als kantonal approbierter Heilpraktiker eine kantonale Prüfung. In diesem Jahr haben drei Damen und drei Herren daran teilgenommen und wurden gemäss dem Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker geprüft. Drei von ihnen waren erfolgreich.
Die Prüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Absolventinnen und Absolventen stellen ihr Wissen in den Fachgebieten Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie eidgenössischem und kantonalem Gesundheitsrecht unter Beweis.
Die kantonale Prüfung erfüllt gerade im Hinblick auf die Qualitätssicherung in den heilpraktischen Tätigkeiten und damit verbunden mit den kantonal verankerten Kompetenzen, beispielsweise auch abgestützt auf die eidgenössischen Bestimmungen in Bezug auf die Heilmittel-Anwendung, eine wichtige Rolle.