Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit als kantonal approbierte Heilpraktikerin bzw. als kantonal approbierter Heilpraktiker eine kantonale Prüfung. In diesem Jahr haben sechs Kandidatinnen und Kandidaten daran teilgenommen und wurden gemäss dem Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker geprüft. Vier von ihnen waren erfolgreich.
Dieses Jahr erfolgten die Prüfungen aufgrund der Covid-19-Pandemie unter speziellen Schutzkonzepten. Die spezielle Situation verlangte von den zu prüfenden Personen sowie den Expertinnen und Experten Einiges an zusätzlichen Massnahmen und Verhaltensweisen.
Die Prüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Absolventinnen und Absolventen stellen ihr Wissen in den Fachgebieten Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie eidgenössischem und kantonalem Gesundheitsrecht unter Beweis.
Die kantonale Prüfung erfüllt gerade im Hinblick auf die Qualitätssicherung in den heilpraktischen Tätigkeiten und damit verbunden mit den kantonal verankerten Kompetenzen, beispielsweise auch abgestützt auf die eidgenössischen Bestimmungen in Bezug auf die Heilmittel-Anwendung, eine wichtige Rolle.