Ziel der Überprüfung von Quellen in privatem Besitz ist es zu beurteilen, ob Quellen im öffentlichen Interesse stehen oder nicht. Ein öffentliches Interesse am Schutz privater Quellen ist in einigen Fällen nicht mehr gegeben, da viele Liegenschaften inzwischen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden. Sehr ergiebige, gute Quellen liegen aber in jedem Fall im öffentlichen Interesse und werden entsprechend geschützt.
Im Auftrag des Amtes für Umwelt hat ein Hydrologe in den Gemeinden Waldstatt, Herisau, Urnäsch, Stein, Heiden, Grub, Walzenhausen und Wolfhalden nun den Schutzstatus von 130 privaten Quellen überprüft. Dabei wurde die Lage, die Qualität der Schächte und des Quellwassers sowie deren Nutzung erfasst und dokumentiert. Die Auswertung zeigt: Bei mehr als der Hälfte der Quellen kann der öffentlich-rechtliche Schutzstatus aufgehoben werden, weil die Schutzkriterien (bspw. Schüttungsmenge, Nutzung, Abgabe von Trinkwasser an Dritte) nicht erfüllt sind. Bei rund 15 % der Quellen muss die Grundwasserschutzzone ausgeschieden werden, und bei ca. 30 % sind weitere Abklärungen nötig. Im nächsten Schritt werden die Quelleigentümer, die Nutzungsberechtigten, die Eigentümer, die Wasserversorgung, das kantonale Lebensmittelinspektorat sowie die Gemeinden über die Prüfung informiert.
Die privaten Quellen in den Gemeinden Schönengrund, Hundwil, Schwellbrunn und Gais werden in den nächsten Wochen untersucht. Die Überprüfung der rund 230 Quellen im Kanton dauert voraussichtlich bis ins Jahr 2020. Nach Abschluss der Verfahren in allen Ausserrhoder Gemeinden wird dann die Gewässerschutzkarte bereinigt.