Mit der revidierten eidg. Strahlenschutzverordnung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, wird der Schutz vor Radon verbessert. In Schulen und Kindergärten sind Radonmessungen neu obligatorisch. Der Kanton steht dabei in der Verantwortung; denn Kinder sind besonders empfindlich auf so genannte ‚ionisierende Strahlung' und müssen davor geschützt werden.
Das Amt für Umwelt - als kantonale Radonfachstelle und zugelassene Radonmessstelle - wird deshalb in allen Ausserrhoder Gemeinden während der anstehenden Heizperiode Radonmessungen in den Schulhäusern und Kindergärten durchführen. Eine Messung dauert über mindestens drei Monate. Neu wurde in der Schweiz wie auch in Europa der Referenzwert der Radonkonzentration von 1000 auf 300 Bq/m3 herabgesetzt. Wird dieser Wert in bewohnten Räumen, Klassenzimmern oder an Arbeitsplätzen überschritten, müssen Massnahmen getroffen werden. Erste Resultate werden im nächsten Sommer vorliegen.
Radon ist gasförmig und steigt aus dem Gestein nach oben. Im Freien verdünnt es sich so stark, dass die Konzentrationen unbedenklich sind. Gelangt es jedoch über Naturbodenkeller oder undichte Fundamente in Gebäude, können sich dort Radonatome ansammeln und für Menschen auf längere Zeit gefährlich werden.