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Radonmessungen in Schulhäusern und Kindergärten abgeschlossen

Dosimeter zur Radonmessung; platziert im Keller.

Das Amt für Umwelt von Appenzell Ausserrhoden hat während der letzten Heizperiode in allen öffentlichen Schulhäusern und Kindergärten Radonmessungen durchgeführt. Die gemessenen Radonbelastungen sind gering. Nur wenige und geringfügige Überschreitungen des Referenzwertes wurden festgestellt.

Das Amt für Umwelt - als kantonale Radonfachstelle und zugelassene Radonmessstelle - hat in allen Ausserrhoder Gemeinden während der vergangenen Heizperiode Radonmessungen in Schulhäusern und Kindergärten durchgeführt.

Insgesamt wurden 284 Messungen in 99 Schulhäusern oder Kindergärten vorgenommen. Der Referenzwert wurde bei den durchgeführten Messungen in zehn Räumen bei zehn verschiedenen Schulhäusern leicht überschritten. Dabei bewegen sich die Konzentrationen zwischen 300 und 800 Bq/m3. Bei derart geringen Überschreitungen des Referenzwertes empfiehlt der Bund die Umsetzung von Sanierungsmassnahmen in den nächsten 10 bis 30 Jahren.

Um die Überschreitungen in den 10 Schulhäusern zu überwachen, werden während der nächsten Heizperiode erneut Messungen durchgeführt. Werden die erhöhten Konzentrationen wiederum bestätigt, werden geeignete Massnahmen eingeleitet.

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Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, welches aus dem Erdinneren in Häuser gelangen und sich dort anreichern kann. Nach revidierter eidg. Strahlenschutzverordnung sind in Schulen und Kindergärten Radonmessungen obligatorisch; denn Kinder sind besonders empfindlich auf ionisierende Strahlung und müssen davor geschützt werden. Der Bund hat in der Strahlenschutzverordnung einen Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, trifft der Gebäudeeigentümer technische oder bauliche Massnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration. Je nach Höhe der gemessenen Konzentration und der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer werden Fristen zur Durchführung dieser Massnahmen festgelegt.

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