In den vergangenen zwei Jahren wurden in Appenzell Ausserrhoden in sämtlichen öffentlichen und privaten Schulhäusern und Kindergärten Radonmessungen durchgeführt. Anlass war die Revision der eidg. Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 und die damit verbundenen Verschärfung des Radonreferenzwertes. Der Referenzwert von 300 Bq/m3 gilt für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, also auch für Schulzimmer. Wird dieser Wert überschritten, muss die Gebäudeeigentümerschaft technische oder bauliche Massnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration treffen.
In den insgesamt 105 Schulhäusern und Kindergärten im Kanton wurden 303 Räume ausgemessen. Es wurden in 10 Schulhäusern oder Kindergärten – über den ganzen Kanton verteilt – leichte Überschreitungen des Referenzwertes festgestellt, welche sich allesamt mit durchgeführten Nachmessungen bestätigen liessen. Dabei handelt es sich häufig um alte Werkräume im Erdgeschoss mit leicht erhöhten Konzentrationen zwischen 300 und 800 Bq/m3.
Das Amt für Umwelt hat die betroffenen Gemeinden – als Eigentümerinnen der Gebäude – mit Verfügung dazu aufgefordert, technische oder bauliche Massnahmen umzusetzen, um eine Reduktion der Radongaskonzentrationen unter den Referenzwert zu erreichen. Diese Massnahmen sind spätestens bei den nächsten Umbauarbeiten fällig. Das Amt für Umwelt empfiehlt jedoch vorsorglich einfache Sanierungsmassnahmen oder einen Nutzungsverzicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu prüfen. Oft genügen aber einfache Massnahmen wie das Abdichten von Türen oder der Einbau eines kleinen Lüfters.
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, welches aus dem Erdinneren an die Erdoberfläche gelangen kann. Im Freien verdünnt es sich so stark, dass die Konzentrationen unbedenklich sind. Gelangt es jedoch über undichte Fundamente in Gebäude, kann es sich dort anreichern und für Menschen auf längere Zeit gefährlich werden; das eingeatmete Gas kann Lungenkrebs verursachen. Als besonders empfindlich gegenüber ionisierender Strahlung gelten Kinder.