Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erachtet die Anwendung des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine als zielführend. So kann diesen Personen schnell und unkompliziert Hilfe und Schutz gewährt werden. Da der Regierungsrat jedoch nicht von einer baldigen Rückkehr dieser Personen ausgeht, sollte aus seiner Sicht der Bundesrat auch Integrationsleistungen für geflüchtete Personen aus der Ukraine mit dem Status S prüfen.
Für eine schnelle Integration ist zudem der Zugang zu Arbeit und Bildung von grosser Bedeutung. Da in der Schweiz aktuell in verschiedenen Branchen ein Fachkräftemangel herrscht, sollten aus Sicht des Regierungsrats Personen aus der Ukraine für die Integration in diesen Bereichen unterstützt werden. Daher ist er der Ansicht, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für diese Personen ohne Wartefrist möglich sein sollte.
Der Regierungsrat lehnt hingegen die Möglichkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit für Personen mit dem Schutzstatus S ab. Nach seiner Ansicht dient die Erwerbstätigkeit primär dem Ziel der finanziellen Unabhängigkeit, und Personen mit einem Status S verfügen aus nachvollziehbaren Gründen über kein Netzwerk, welches ihnen als selbständig Erwerbende eine finanzielle Unabhängigkeit von Beginn weg ermöglichen würde.
In Bezug auf die Reisefreiheit im Schengen-Raum kann aus Sicht des Regierungsrats von einer Bewilligungspflicht abgesehen werden. Angesichts der immer noch aktuellen Corona-Pandemie sollte aber sichergestellt werden, dass Personen aus der Ukraine Zugang zur Corona-Impfung erhalten, damit die Gesundheitsinstitutionen nicht durch weitere Fälle zusätzlich belastet werden.