Der Bundesrat hat heute ein weiteres Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie beschlossen und den Einsatz von Schnelltests erweitert. Der Regierungsrat nimmt das geplante Vorgehen und die Massnahmen zur Kenntnis. Für das Verständnis und die Akzeptanz in der Bevölkerung braucht es über die Kantonsgrenzen hinweg einheitliche und klare Regelungen, die bis über die Festtage hinaus Gültigkeit haben. Appenzell Ausserrhoden wird die Massnahmen konsequent umsetzen. Die Massnahmen des Bundesrates finden Sie im Einzelnen unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81745.html.
Weitergehende kantonale Massnahme bleibt in Kraft
Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind auf 10 Personen beschränkt. Ebenso sind Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu verbotenen Menschenansammlungen führen könnten, zu unterlassen. Eine entsprechende Regelung haben auch andere Ostschweizer Kantone ergriffen, die damit über die derzeit geltenden bundesrätlichen Vorgaben hinausgehen.
Vorbereitung Impfprogramm
Der Regierungsrat hat den kantonalen Führungsstab KFS mit der Organisation und Durchführung des kantonalen Covid-19-Impfprogramms beauftragt. Er stellt fest, dass die Vorbereitungen fortgeschritten sind. Weitere Informationen über das Impfprogramm werden vor den Weihnachtstagen bekannt gegeben.
Skilifte benötigen weiterhin Bewilligung
Sämtliche Wintersportgebiete mit Beförderungsanlagen benötigen nach dem 22. Dezember eine erneuerte Bewilligung des Kantons. Aufgrund der Bundesvorgaben und der meteorologischen Situation wird der Regierungsrat kurz zuvor entscheiden, welchem Liftbetrieb auf dem Gebiet von Appenzell Ausserrhoden die entsprechende Bewilligung erteilt werden kann.