Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden arbeiten im Asylbereich seit vielen Jahren eng zusammen. Gestützt auf eine Vereinbarung aus den Jahren 2009/2010 führt St.Gallen in der kantons- und gemeinde-übergreifenden Liegenschaft Landegg ein gemeinsames Asylzentrum für beide Kantone. In dieser Vereinbarung ist ein Vetorecht der beiden Standortgemeinden Lutzenberg (AR) und Eggersriet (SG) gegen eine Verlängerung über 2021 hinaus verbrieft. Die Gemeinde Lutzenberg hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und sich bereits im Frühling 2018 gegen eine Verlängerung gestellt. Die verhältnismässig kleine Gemeinde Lutzenberg ist seit über 30 Jahren Standort eines kantonalen Asylzentrums. Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden akzeptierten diese Absage.
Am 8. Januar 2020 wurden die Regierungen beider Kantone aus den Medien mit der Meldung überrascht, wonach der TISG plant, ab 2021 bis vorerst 2027 "mineurs non accompagnés" (MNA) in der Landegg unterzubringen. Der TISG benötigt eine Nachfolgelösung für die ‚Marienburg' und hat einen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Landegg abgeschlossen. Beide Kantone wurden vorgängig nicht über die Absichten informiert.
Der Regierungsrat spricht sich gegen die Pläne des TISG aus. Er ist klar der Auffassung, dass die Vereinbarung eingehalten und das Asylzentrum Landegg, das die beiden Gebäudeteile je auf Ausserrhoder und St.Galler Seite umfasst, wie geplant zu schliessen ist. Der Regierungsrat hat sich deshalb schriftlich an die St.Galler Regierung gewandt und um Unterstützung ersucht.