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Regierungsrat genehmigt Umbau Bahnhofkreuzung Herisau

Die Arealentwicklung am Bahnhof Herisau geht voran. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat einen weiteren wichtigen Entscheid gefällt: Er hat das Tiefbauprojekt Verkehrsknoten Bahnhofstrasse Herisau genehmigt und zur Planauflage freigegeben. Damit stösst der Regierungsrat den politischen Prozess für die Krediterteilung durch das Ausserrhoder Stimmvolk an.

Das Bahnhofareal in Herisau ist das wichtigste Entwicklungsgebiet im Kanton. Zentrales Element dabei ist die Umgestaltung des Bahnhofplatzes zu einer modernen Verkehrsdrehscheibe mit einem behindertengerechten Bushof. Als Voraussetzung dafür muss aber der notwendige Platz mit dem Umbau der Bahn- und Strasseninfrastruktur geschaffen werden. Die Appenzeller Bahnen haben ihr Projekt der Gleisverlegung bereits öffentlich aufgelegt. Jetzt zieht der Kanton mit der Umgestaltung des Verkehrsknotens am Bahnhof nach.

Das Projekt sieht vor, die verschiedenen Kantonsstrassen, die heute am Bahnhof in zwei nahe beieinander liegenden Kreuzungen münden, in einem einzigen Kreisel zusammenzuführen. Damit soll der Fremdverkehr ins Bahnhofareal hinein verringert und Raum für den neuen Bushof sowie für einen attraktiven Bahnhofplatz geschaffen werden. Der neue Kreisel verbindet die Mühlestrasse, die Bahnhofstrasse und die Güterstrasse miteinander und weist einen Aussendurchmesser von 30 Metern auf. Der Bahntunnel der Appenzeller Bahnen muss dafür um 55 Meter auf insgesamt 115 Meter verlängert werden. Die Gleisanlage bleibt unberührt. Das Parkhaus wird direkt an den Kreisel angebunden. Der heutige Strassentunnel der Mühlestrasse wird abgebrochen. Für die Überführung der Gossauerstrasse bei der katholischen Kirche wird eine neue Brücke gebaut. Die Bauzeit wird rund drei Jahre dauern und ist nicht ohne Einschränkungen des Verkehrs möglich.

Volksabstimmung für Baukredit

Die Projektkosten für den neuen Bahnhofkreisel belaufen sich auf rund 17,2 Mio. Franken. Der Kantonsanteil wird über die Strassenrechnung finanziert. Für die Krediterteilung des Kantonsanteils ist eine kantonale Volksabstimmung nötig. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Bericht und Antrag an den Kantonsrat verabschiedet. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Frühjahr 2020 statt. Für die Gemeinde sind die Kosten gemäss kantonalem Strassengesetz gebunden. Der Bund hat zudem in Aussicht gestellt, für das Vorhaben im Rahmen des Programms ‚Agglomerationsverkehr‘ einen finanziellen Beitrag zu leisten.

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