Mit der überfälligen Revision des Sexualstrafrechts soll die Schweiz unter anderem die Vorgaben der von ihr unterzeichneten Istanbul-Konvention erfüllen. Der Regierungsrat begrüsst aus diesem Grund die Bestrebungen auf Bundesebene, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person – egal welchen Geschlechts – sollen unter Strafe gestellt werden.
Nicht nachvollziehbar ist für den Regierungsrat die Kritik an der Revision, wonach es vermehrt zu Falschanschuldigungen kommen werde, da auch das neue Gesetz nichts an der grundlegenden Problematik ändert, dass die Beweisbarkeit im Einzelfall schwierig sein kann. Im Detail schlägt der Regierungsrat verschiedene Änderungen an der Vorlage vor. So lehnt er den neuen Straftatbestand des sexuellen Übergriffs ab und befürwortet stattdessen einen stufenweisen Aufbau der Tatbestände der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Der Regierungsrat begrüsst im Weiteren den Vorschlag eines neuen Straftatbestands des Groomings (gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht) und die Ausgestaltung der sexuellen Belästigung als Offizialdelikt beim Kinder- und Jugendschutz.