Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Prämien für Kinder neu zu 80 % verbilligt werden. Für die jungen Erwachsenen in Ausbildung hat der Regierungsrat entschieden, die Prämien um 50 % zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2'000 Franken belassen. Die herabgesetzten Obergrenzen beim Vermögen um 20 % und die Anpassungen beim Einkommen werden hingegen beibehalten. Der Selbstbehalt wird auf 46 % gesenkt. Damit soll mit den vom Kantonsrat bewilligten Mitteln ein möglichst grosser Anteil von Personen in Appenzell Ausserrhoden Prämienverbilligung erhalten.
Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2021 möglich. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden sich auf www.sovar.ch.