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Regierungsrat legt Grenzwerte für Prämienverbilligung 2019 fest

An der Dezembersitzung hat der Kantonsrat im Rahmen des Voranschlags 2019 33,5 Millionen Franken für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung genehmigt. Von diesen 33,5 Millionen Franken bezahlt der Bund rund 18,72 Millionen Franken; 14,78 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für das Jahr 2019 entschieden, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene weiterhin um das Minimum gemäss Bundesgesetz von 50 % zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2'000 Franken belassen. Auch die herabgesetzten Obergrenzen beim Einkommen um 10 % und beim Vermögen um 20 % werden beibehalten. Der Selbstbehalt wird hingegen auf 57 % reduziert.

Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2019 möglich.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Prämienverbilligung.

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