Inhalt

Regierungsrat legt die Grenzwerte für Prämienverbilligung 2020 fest

An der Dezembersitzung hat der Kantonsrat im Rahmen des Voranschlags 2020 34,55 Millionen Franken für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung genehmigt. Von diesen 34,55 Millionen Franken bezahlt der Bund rund 18,28 Millionen Franken; 16,27 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für das Jahr 2020 entschieden, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene weiterhin um das Minimum gemäss Bundesgesetz von 50 % zu verbilligen. Den Kinderabzug hat er auf dem kantonalen gesetzlichen Minimum von 2'000 Franken belassen. Auch die herabgesetzten Obergrenzen beim Vermögen um 20 % und die Anpassungen beim Einkommen werden beibehalten. Der Selbstbehalt wird hingegen auf 50 % reduziert.

Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2020 möglich. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden sich auf www.sovar.ch.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr